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News - Koalitionsausschuss hat Entscheidung zur Solarförderung gefüllt
Koalitionsausschuss hat Entscheidung zur Solarförderung gefüllt
Neues Zwischenergebnis in der Koalition zur Solarförderung
Der Koalitionsausschuss hat am Dienstag in Anwesenheit der Bundeskanzlerin und der Fraktionsspitzen eine gemeinsame Position zur Solarstromförderung abgestimmt. Gegenüber dem letzten Diskussionsstand hat sich demnach folgendes geändert:
Es erfolgt eine einmalige Vergütungsabsenkung zum 1. Juli 2010 um 16 Prozent für Dachanlagen, 15 Prozent für Freiflächenanlagen und um 11 Prozent für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen sowie für Dachanlagen größer 1 MW.
Ab dem 1.7.2010 verfällt die Vergütungsfähigkeit für Freiflächenanlagen auf umgewandelten Ackerflächen (Paragraf 32 Abs. 3 Nr. 3). Neu eingeführt wird eine Vergütungsfähigkeit für Freiflächenanlagen auf bestehenden Gewerbegrundstücken und auf Flächen an Verkehrswegen (Autobahnen/Schienenwege). Für den Wegfall der Vergütungsfähigkeit für Freiflächenanlagen auf Ackerflächen soll es eine Übergangsfrist geben. Bei Projekten, für die bis zum 1.1.2010 eine Baugenehmigung vorlag, sollen die alten EEG-Regelungen gelten (Vergütung und Flächenanforderungen).
Der Eigenverbrauchsvorteil soll auf 8ct/kWh "festgeschrieben" und auf Anlagen bis 800 kW begrenzt werden. Eine genauere Ausgestaltung ist unklar. Die Regelung zum Eigenverbrauch soll bis zum 31.12.2011 befristet werden. Dies soll gewährleisten, dass auf jeden Fall eine Überprüfung dieser Regelung im Rahmen der EEG-Novelle 2012 erfolgt.
Der Bemessungszeitraum für die marktabhängige Degressionsanpassung zum 1.1.2011 soll verschoben werden. Die Installationsleistung der Monate Juni bis September 2010 soll auf 12 Monate hochgerechnet und als Grundlage der Degressionsanpassung zum 1.1.2011 herangezogen werden. Dieser Zeitraum wurde auf Basis des ursprünglichen Stichtages für die Dachvergütungsabsenkung (1.6.) gewählt. Aufgrund des nun neu vereinbarten Stichtages 1.7. soll dieser Zeitraum voraussichtlich in den nächsten Wochen noch auf Juli bis Oktober 2010 korrigiert werden. Gespräche hierzu werden diese Woche innerhalb der Koalition geführt. Der Bemessungszeitraum würde somit die sehr starken Vorzieheffekte des vierten Quartals 2009 sowie des ersten Halbjahres 2010 nicht berücksichtigen.
Diese Eckpunkte sollen nach unseren Informationen vom Bundesumweltministerium in den nächsten Tagen ausformuliert und am 3.3.2010 durch das Kabinett in Form eines Formulierungsvorschlags für die Koalitionsfraktionen vorgelegt werden. Die parlamentarischen Beratungen im Bundestag werden sich in den kommenden Sitzungswochen im März anschließen.
Autor: ((unbekannt))
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